AwSV-Sachverständiger nach WHG, Anlagenverordnung (ehemals VAwS)
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
In den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen für die Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) wassergefährdender Stoffe sind daher die Beständigkeit von Dichtkonstruktionen und Abdichtungssystemen besonders zu berücksichtigen. Teilweise erfolgt dies auch über Eignungsfeststellungen im Einzelfall.
Die Anlagenverordnung (Verordnung über Ablagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV) gibt vor, dass LAU-Anlagen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) regelmäßig durch AwSV-Sachverständige nach Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) zu überprüften sind. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Christoph Pöllmann führt solche Prüftätigkeiten als zugelassener AwSV-Sachverständiger nach WHG durch. Die Sachverständigenorganisation ist hierbei die TOS Prüf GmbH.
Auch Sachverständigenprüfungen und Generalinspektionen von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Öle bzw. Fette werden von den zugelassenen Experten von aquasenat durchgeführt.
Beweissicherung
Die Beweissicherung im Baurecht liefert den Nachweis über Bauwerkszustände zu einem bestimmten Zeitpunkt, um die Entwicklung von ggf. eintretenden Zustandsänderungen zeitlich zuordnen zu können. Insbesondere in laufenden Bauprozessen und bei mehreren am Bau Beteiligten ist das von wichtiger Bedeutung; gerade auch dann, wenn bestimmte Bauwerkszustände ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einsehbar sind. Um dann die Ursächlichkeit und die Verantwortlichkeit nachvollziehbar darstellen zu können, bedarf es des gesicherten sachverständigen Beweises.
Die Experten von aquasenat erfassen und dokumentieren Bauwerkszustände von Ingenieurbauwerken (insbesondere der unterirdischen Infrastruktur), von Straßen- und Verkehrsanlagen, von Freiflächen und Bauwerken sonstiger Art sowie von deren Nachbarbebauung, soweit sie sich im Einflussbereich einer Baumaßnahme befinden. Damit können bereits vorhandene Altschäden und ggf. baubedingt entstandene Neuschäden unterschieden werden. Bauherrn und ausführende Baubetriebe können sich so vor nicht gerechtfertigten Schadenersatzforderungen schützten bzw. geschädigte Anlieger gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und die Sanierung von Neuschäden geltend machen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Eine wachsende Zahl von Rechtsvorschriften und Normen, die ständig aktualisiert werden müssen, erfordern den Einsatz vom Experten d.h. Staat, Justiz, Wirtschaft und Verbraucher sind häufig auf einen unparteiischen Sachverständigen angewiesen.
Die öffentliche Bestellung durch einen staatlichen Rechtsakt ist die Zuerkennung besonderer Qualifikationen. Sachverständige werden aufgrund ihres unabhängigen Charakters beauftragt mit ihrer besonderen Sachkenntnis die notwendigen Entscheidungshilfen beizusteuern.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstellung von Gutachten und Beratungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Der Beratende Ingenieur Christoph Pöllmann ist als Sachverständiger für Kanalinspektion und Kanalisierung öffentlich bestellt und vereidigt.
Die Experten von aquasenat arbeiten darüber hinaus interdisziplinär mit Partner-Sachverständigen zusammen, um auch komplexere bauliche Sachzusammenhänge ursächlich analysieren und so die Geschehensabläufe final erforschen zu können.