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Beratung

Abwasserkanäle sind die Grundlage der modernen Zivilisation. Neben der zeitlichen Abnutzung tragen vor allem Bauschäden zu ihrem Wertverlust bei, der die Restnutzungsdauer erheblich mindert.

Das Instandhaltungsmanagement von Kanalsystemen ist sowohl unter dem Aspekt der Wertermittlung als auch der langfristigen Werterhaltung zu betrachten. So spielen auch volkswirtschaftliche, ökologische, soziale und gesellschaftspolitische Themen eine maßgebliche Rolle.

Durch grabenlose Bau- und Sanierungsweisen sind in aller Regel große Vorteile generierbar – z.B. kurze Bauzeiten, Einbau über bestehende Schächte, kein Oberflächenaufbruch, keine Setzungsschäden, keine Verkehrsbehinderungen, keine Beeinträchtigungen des Handels, etc.

Die Experten von aquasenat beraten Sie zur optimalen Sanierungsstrategie für die Ertüchtigung schadhafter Rohrleitungssysteme.

Controlling

Durch die Einführung von Controlling-Mechanismen sollen Abweichungen in den Bauprozessen von Ingenieurbauwerken der unterirdischen Infrastruktur erkennbar werden, geeignete Steuerungsmaßnahmen eingeleitet und somit Zielkonflikte vermieden werden.

Die Experten von aquasenat erarbeiten gemeinsam mit den Bauherrenvertretern die Strategien für das Kostencontrolling auf Basis des vorgegebenen Budgets, das sämtliche Projektschritte kostenmäßig erfasst und transparent darstellt.

Fremdüberwachung in der Kanalsanierung

Die Fremdüberwachung ist ein Qualitätsinstrument zur Gütesicherung. So sollen die Qualitätsanforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der technischen Leistungsbeschreibungen betreffend Material, Verfahren und Ausführung sowie die der Eigenüberwachung gesichert und dokumentiert werden.

Ziel ist es, die örtliche Ausführungsqualität von Bauarbeiten zu erhöhen und den Bauherren ein Prüfungskriterium für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Baubetrieben an die Hand zu geben.

Die Experten von aquasenat führen Fremdüberwachungen in Anlehnung an die Güte- und Prüfbestimmungen zur Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen (RAL-GZ 961) sowie in Anlehnung an die Güte- und Prüfbestimmungen zur Herstellung, zum baulichen Unterhalt, zur Sanierung und zur Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen (RAL-GZ 968) durch.

Insbesondere beim Baustellenbesuch prüft und bewertet der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Einhaltung und Dokumentation der Anforderungen sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung nebst der Meldungen. Die Beurteilung der Qualifikation erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse in einem zusammenfassenden Bericht. 

Grundstücksentwässerung

Nach der aktuellen Erhebung der DWA ist davon auszugehen, dass das Leitungsnetz der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) in Deutschland eine Länge von rund 1,1 Mio. km aufweist.

Der Untersuchungsgrad ist noch vergleichsweise gering und es ist davon auszugehen, dass 50 bis 80 % dieser Leitungen schadhaft sind.

Undichte Abwasserkanäle stellen durch Ex- und Infiltration zwei wesentliche Gefährdungspotentiale dar: Verunreinigung von Grundwasser und Boden sowie Störung der Klärprozesse auf den Kläranlagen.

Nicht selten ist sogar die Standfestigkeit der darüber liegenden Gebäude gefährdet sowie das latente Risiko von Gebäudedurchfeuchtungen gegeben. Eine dichte GEA ist insofern von elementarer Bedeutung.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen ist die erste Instanz des Wasserrechtes die kommunale Abwassersatzung. Sie leitet sich aus den Landeswassergesetzen und dem in der Verfassung verankerten kommunalen Selbstverwaltungsrecht her.

Bereits der § 60 Wasserhaushaltgesetz (WHG) gibt vor, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind. Wird diese Forderung nicht erfüllt, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

Bei der Auswahl geeigneter Instandhaltungs- oder Instandsetzungsverfahren beraten Sie die Experten von aquasenat auf der Grundlage neuster Erkenntnisse und -Technologien.

Planung und Bauüberwachung

Bauwerke der Wasserver- und Entsorgung sind Ingenieurbauten, bei denen das Zusammenwirken von Baustoffen und Materialien, Auflagerungs- und Verbindungstechniken sowie Einbettungs- und Überschüttungsmechanismen die Grundlagen für eine lange Stand- und Betriebssicherheit und somit eine optimale technische Nutzungsdauer bilden. Bei diesen Ingenieurbauten handelt es sich um ein komplexes Zusammenwirken von Bauprodukten und Bauweisen, bzw. -verfahren.

Eine effiziente Umsetzung solcher Bauvorhaben kann nur nach einer technisch- und wirtschaftlich optimalen Planung erfolgen. Diese hat insbesondere auch die Investitions- und Unterhaltungskosten zu berücksichtigen.

Die örtliche Bauüberwachung kontrolliert die qualitätsrelevanten Vorarbeiten, das Dokumentation-Management im Rahmen von Bauzertifizierungen, die Verdichtungsnachweise, die Dichtheitsprüfungen sowie die Videoaufzeichnungen, mit dem Ziel das Projekt ohne lange Mängelliste erfolgreich abzuschließen. 

Zur Bewertung und Sanierung dieser Ingenieurbauwerke beraten und unterstützen Sie bis zur Abnahme der Bauleistung die Experten von aquasenat als Zertifizierte Kanalsanierungs-Berater, als Gutachter für Sanierungsberatung von Entwässerungssystemen sowie als Sachverständige für das Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssystemen.

Projektsteuerung

Bei der Projektsteuerung entlasten die Experten von aquasenat den Bauherrn im Tagesgeschäft und agieren als fachliche Stabsstelle mit treuhänderischem Einsatz. Durch die Integration der Projekt-Planung, -Überwachung und –Steuerung, werden die verschiedenen Leistungsphasen im Prozess erfasst und ggf. korrigiert.

Ziel der Projektsteuerung ist es frühzeitig etwaige Abweichungen vom geplanten Ablauf zu erkennen, um geeignete Steuerungsmaßnahmen einzuleiten und den Projektfortgang nachhaltig positiv zu beeinflussen. Die drei zusammenhängenden Zielgrößen Aufwand, Zeit und Ergebnis definieren das Projekt und verändern sich stets in Abhängigkeit zueinander.

Die Projektsteuerung von aquasenat umfasst folgende Leitungen:

  • Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt

  • Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

  • Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte

  • Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen

  • Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen

  • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten

  • laufende Informationen des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers

  • Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- Förderungs- und Genehmigungsverfahren