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Sachverständige | Gutachter

Optimieren Sie Ihre Entscheidungen mit unseren detaillierten Gutachten, die Ihnen helfen, fundierte Schritte zu unternehmen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in jedem Bereich.

AwSV-Sachverständige nach WHG

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben so errichtet, betrieben, unterhalten und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. In den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) wassergefährdender Stoffe ist daher besonders auf die Beständigkeit von Dichtkonstruktionen und Abdichtungssystemen zu achten.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV, auch Anlagenverordnung genannt) schreibt vor, dass LAU-Anlagen sowie Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) regelmäßig von AwSV-Sachverständigen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) überprüft werden müssen. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Christoph Pöllmann führt diese Prüfungen als zugelassener AwSV-Sachverständiger nach WHG durch. Die entsprechende Sachverständigenorganisation ist die TOS Prüf GmbH.

Darüber hinaus führen die zugelassenen Experten von aquasenat auch Sachverständigenprüfungen und Generalinspektionen von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Öle und Fette durch.

Beweissicherung

Die Beweissicherung im Baurecht dokumentiert den Zustand von Bauwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt, um mögliche zukünftige Veränderungen des Zustands zeitlich einordnen zu können. Dies ist besonders wichtig in laufenden Bauprojekten mit mehreren Beteiligten, insbesondere wenn bestimmte Bauwerkszustände später möglicherweise nicht mehr sichtbar sind. Um die Ursächlichkeit und Verantwortlichkeit klar nachvollziehbar darzustellen, ist ein gesicherter, sachverständiger Nachweis erforderlich.

Die Experten von aquasenat erfassen und dokumentieren die Zustände von Ingenieurbauwerken – insbesondere der unterirdischen Infrastruktur –, Straßen- und Verkehrsanlagen sowie Freiflächen und anderen Bauwerken, die sich im Einflussbereich einer Baumaßnahme befinden. Dadurch können bereits vorhandene Altschäden von eventuell baubedingt entstandenen Neuschäden unterschieden werden. Dies ermöglicht es Bauherren und ausführenden Unternehmen, sich vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen zu schützen, während geschädigte Anlieger berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz und die Sanierung von Neuschäden geltend machen können.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Öbuv)

Öffentlich bestellter und vereidigter SachverständigerDie zunehmende Komplexität von Rechtsvorschriften und Technischen Regelwerken, die regelmäßig aktualisiert werden, macht den Einsatz vom Experten unerlässlich. Für Staat, Justiz, Wirtschaft und Verbraucher besteht häufig das Erfordernis nach einem unparteiischen Sachverständigen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) ist die Zuerkennung besonderer Qualifikationen durch einen staatlichen Rechtsakt. Sachverständige werden aufgrund ihres unabhängigen Charakters beauftragt mit ihrer besonderen Sachkenntnis die notwendigen Entscheidungshilfen beizusteuern.

Der Beratende Ingenieur Christoph Pöllmann ist als Sachverständiger für Kanalinspektion und Kanalisierung öffentlich bestellt und vereidigt und erstattet so Gerichts- und Privatgutachten, berät und leistet schiedsgutachterliche bzw. schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Die Experten von aquasenat arbeiten interdisziplinär mit Sachverständigen anderer Bestellungsgebiete zusammen, damit auch komplexere bauliche Sachzusammenhänge ursächlich analysiert und so die Geschehensabläufe final erforscht werden können.